theaterelch

Christian Probst

Bern, Schweiz
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Der «Bund» - 11. Februar 2004

Totenruhe erträgt Theater

Ein Kulturanlass auf dem Friedhof ist nicht zwingend eine Störung der Totenruhe

Die Aufführung des besinnlichen Theaterstücks „Tod – der Ackermann von Böhmen“ auf dem Bremgartenfriedhof ist vom Polizeiinspektorat zu Unrecht untersagt worden: Das Stück verletzte die Totenruhe nicht, befand Regierungsstatthalter Alec von Graffenried.

Marc Lettau


Die Blutbuche (Fagus silvatica purpurea) ist ein symbolträchtiger Baum. Oft steht sie an Kreuzungen, versinnbildlicht so den Scheideweg. Etliche sehen in ihr den Trauerbaum, der in der Auseinandersetzung mit dem Tod kraft spendet. Und dann gibt’s jene, die glauben, in diesen Baum schlage der Blitz nie ein. Eine besonders mächtige, ausladende Blutbuche steht auf dem Bremgartenfriedhof.

Reflexion über die Sterblichkeit

Und hier, unter diesem Baum wollte das Theater Elch im letzten August das Stück „Tod – ein Ackermann von Böhmen“ inszenieren. Als Grundlage dient das vor über 600 Jahren geschaffene Streit- und Trostgespräch von Johannes von Tepl: Der Ackermann streitet mit dem Tod, will nach dem Hinschied der innig Geliebten wissen, wo die Gerechtigkeit bleibe, wo doch der eine früher und der andere später sterben müsse. Es ist Reflexion über die Sterblichkeit des Menschen. Aber es ist eben auch ein Theaterstück. Und Theater, befand das Polizeiinspektorat der Stadt Bern letztes Jahr, verstosse a priori gegen den gesetzlich verankerten Schutz der Totenruhe.

Tod erträgt keine Kunstfreiheit

Die literarische Vorlage möge im vorliegenden Fall zwar äusserst hochwertig sein, befand das Polizeiinspektorat damals. Aber die Zweckbestimmung des Friedhofs als Ort der Stille lasse generell keine solchen Projekte zu. Man wolle und Müsse die Totenruhe „restriktiv“ wahren. Spielraum für Experimente sei nicht gegeben. Keinen Einfluss hatte der Umstand, dass kirchliche, städtische und kantonale Stellen das Theaterprojekt finanziell unterstützten und auf dessen Umsetzung drängten.

Doch jetzt, ein Jahr nach Beginn der Auseinandersetzung über Tod, Theater und Kunstfreiheit, stellt Regierungsstatthalter Alec von Graffenried die Weichen neu. Die Behörde setze die Wahrung von Totenruhe zu Unrecht mit absoluter Totenstille gleich, sagt von Graffenried sinngemäss in seinem Beschwerdeentscheid gegen die Direktion für öffentliche Sicherheit. Friedhöfe seien nicht ausschliesslich Orte der Abgeschiedenheit für Trauernde. Sie seien zugleich Orte der Ruhe, Besinnung und Erholung für eine breite Öffentlichkeit. Darum störe sich auch niemand daran, wenn Bernerinnen und Berner in Friedhöfen flanierten oder sie als Abkürzung auf dem Arbeitsweg nutzten: Nicht der Aufenthaltszweck, sondern das respektvolle Verhalten sei massgebend für die Einhaltung der Totenruhe, argumentiert von Graffenried. Theater sei zwar in den allermeisten Fällen nicht mit dem Friedhofszweck vereinbar. Im konkreten Fall lasse sich aber nicht ableugnen, „dass das Stück (…) geeignet ist, die Zuschauenden zu einer Grundlegenden Reflexion über Leben und Tod, Trauer und Zuversicht anzuregen“.

Zu einer einzigen Einschränkung rät von Graffenried in diesen Rechtshändeln mit philosophischer Dimension: Man dürfe das Berner Publikum durchaus „zum Verzicht auf Applaus“ auffordern.

Der Theaterschaffende Christian Probst vom Elch Theater will nun das Projekt im August 2004 umsetzen. Für ihn hat die hektische Suche nach Sponsoringgeldern wieder eingesetzt. Das polizeiliche Verbot des Theaters lastet noch auf der Kasse, weil Mitwirkende teilweise für ihren Arbeitsausfall hatten entschädigt werden müssen. Freies Theater leide aber vor allem darunter, dass abgesehen von der öffentlichen Hand kaum jemand Kulturprojekte abseits des Mainstreams unterstützen wolle. Die Finanzierungslücke beträgt derzeit noch rund 20 000 Franken.

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Die Blutbuche – Als Theaterhimmel auf dem Bremgartenfriedhof

Foto: Franziska Scheidegger


· Tod

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