| Theater ohne ApplausStadt Bern bewilligt Kulturanlass auf dem Bremgartenfriedhof
				- mit bestimmten AuflagenDas Theater Elch darf das besinnliche Stück «Tod -
				Ackermann von Böhmen» nun also doch auf dem
				Bremgartenfriedhof aufführen. Allerdings muss es einige
				Auflagen erfüllen und etwa darauf verzichten, Eintritt zu
				verlangen. 
				Evelyne Reber-Mayr 
 Im August wird auf dem Bremgartenfriedhof Theater gespielt.
				Vor einer prächtigen Blutbuche als Kulisse gelangt das
				spätmittelalterliche Werk «Tod - Ackermann von Böhmen»
				von Johannes von Tepl zur Aufführung. Es handelt sich um ein
				Streit- und Trostgespräch: Der zornige Ackermann streitet
				nach dem Hinschied seiner geliebten Magdalena heftig mit dem Tod,
				will von ihm wissen, wo denn die Gerechtigkeit bleibt. Die Schauspieler und Musiker werden jedoch am Schluss der
				Aufführung keinen Applaus erhalten: Das Theater Elch muss
				sein Publikum anhalten nicht zu klatschen. Dies ist eine der
				Auflagen, die an die Bewilligung geknüpft sind. Ausserdem
				darf das Theater Elch kein Eintrittsgeld verlangen und
				elektronische Verstärker nur beschränkt einsetzen. Polizeiinspektor sagte nein...Das Theater Elch wollte bereits letzten Sommer auf dem
				Friedhof spielen. Das Projekt schien damals zuerst auf guten
				Wegen: Nebst dem Kanton und der Reformierten Kirche Bern-Jura
				hatte auch die städtische Kulturförderungskommission
				finanzielle Unterstützung zugesagt. Doch dann hat das
				Polizeiinspektorat die Bewilligung nicht erteilt - mit der
				Begründung, eine Theateraufführung auf dem Friedhof
				verstosse gegen den gesetzlich verankerten Schutz der Totenruhe. ... der Regierungsstatthalter jaDas Theater Elch musste die für August 2003 geplanten
				Aufführungen daraufhin absagen, reichte jedoch beim
				Regierungsstatthalter eine Verwaltugsbeschwerde ein. Dieser kam
				im Februar dieses Jahres zum Schluss, die Stadtberner Behörde
				habe den Begriff Totenruhe zu restriktiv ausgelegt. Totenruhe sei
				nicht mit absoluter Stille gleichzusetzen, befand Alec von
				Graffenried. Die Friedhöfe seien nicht ausschliesslich Orte
				der Abgeschidenheit für Trauernde. Sie seien zugleich Orte
				der Besinnung und Erholung für eine breite Öffentlichkeit.
				Darum, und weil das Stück geeignet sei, die Zuschauenden zu
				einer Reflexion über Leben und Tod, Trauer und Zuversicht
				anzuregen, sei die Bewilligung zu Unrecht verweigert worden.
				Allerdings sollte nach Meinung des Regierungsstatthalters eine
				Bewilligung an die bereits erwähnten Auflagen geknüpft
				werden. Schmales Budget noch gekürztAufgrund dieser Ausgangslage hat sich das Theater Elch
				entschlossen, das Stück heuer zur Aufführung zu
				bringen. Dies, obwohl das Projekt finanziell mittlerweile auf
				wackligen Füssen steht: Weil die Mitwirkenden letztes Jahr
				für ihren Arbeitsausfall entschädigt wurden, klafft im
				ohnehin schmalen Budget eine Finanzierungslücke von 20 000
				Franken. Laut Theatermacher Christian Probst ist aber das Team
				(zwei Schauspieler, zwei Musiker, ein Regisseur) sowie er selbst
				bereit, zu sehr niedrigen Löhnen zu arbeiten. Zitterpartie statt FormsacheDas Einholen der Bewilligung erschien Christian Probst vor dem
				Hintergrund des Entscheids des Regierungsstatthalters reine
				Formsache - und wurde unerwartet zur Zitterpartie. Denn
				inzwischen hat sich der Gemeinderat aufgrund einer Interpellation
				im Stadtrat grundsätzlich mit der Sache befasst und
				beschlossen, dass er künftig generell keine Veranstaltungen
				auf Friedhöfen dulden wird. Für Polizeiinspektor Hess
				ist jedoch der Beschwerdeentscheid des Regierungsstatthalters
				verbindlich - weil er zeitlich vor dem Grundsatzentscheid des
				Gemeinderates gefallen ist. Darum werde er, wie er auf Anfrage
				sagt, dem Theater Elch die Bewilligung erteilen, sofern dieses
				bereit ist, sich an die Auflagen zu halten. «Wir nehmen die Auflagen zur Kenntnis und werden sie
				erfüllen», sagt dazu Theatermacher Probst knapp.
				Nächste Woche beginne man mit den Proben. Er hoffe, statt
				mit Eintrittsgeldern mit einer Kollekte einen Teil der Kosten
				decken zu können. [i] Aufführungen auf dem Bremgartenfriedhof: 5. August
				(Premiere), 6.; 9.; 10.; 11.; 12.; 13.;16.; 17.; 18.; 19.; und
				20.8.2004 |