«Wir Menschen können die Ruhe der Toten gar nicht stören…»
"Stört ein Theater auf dem Friedhof die Totenruhe?" "Ja", sagt die Stadt Bern – und verbietet eine Aufführung auf dem Bremgartenfriedhof. Nein, sagt die reformierte Kirche – und unterstützt das Stück finanziell. Fragen an Synodalratspräsident Samuel Lutz.
Herr Lutz, die politischen Behörden lehnen eine Aufführung des «Ackermanns aus Böhmen» im Bremgartenfriedhof ab, die reformierte Berner Kirche unterstützt sie. Warum?
Weil die Revolte des 600-jährigen Ackermanns gegen den Tod angesichts des Sterbens seiner Frau im Kindbett auch heutige Menschen ganz unmittelbar berührt. So wie er müssen auch wir um die Einsicht ringen, dass es kein Leben ohne Tod gibt. Das sprachgewaltige Theaterstück aus dem Jahr 1401 ist eine tiefe und tröstliche Auseinandersetzung mit unserer Sterblichkeit.
Aber weshalb muss das Stück ausgerechnet auf dem Friedhof aufgeführt werden?
Die Theatermacher wollen dort, wo wir alle mal hinkommen, das Gefühl der Unausweichlichkeit gegenüber dem Tod vertiefen. Ich nehme ihnen ab, dass sie den Friedhof keineswegs um des Spektakulären willen als Spielort gewählt haben. Sie sind sich bewusst, wie heikel dieser ist, und schlagen deshalb eine zurückhaltende Inszenierung vor.
Das Berner Polizeiinspektorat ist ganz anderer Meinung: Die Aufführung des «Ackermanns» auf dem Bremgartenfriedhof störe die Totenruhe.
Wir Menschen können die Ruhe der Toten gar nicht stören, weil sie keine zeitliche, sondern eine ewige ist. Und diese gibt Gott, nicht der Mensch. Hingegen darf man das stille Gedenken an die Verstorbenen nicht stören und die Gefühle von Leidtragenden nicht verletzen. Das ist aber nicht eine Frage der Ruhe, sondern des Respekts.
Exakt aus Respekt vor Menschen, die auf dem Friedhof verstorbene Angehörige begraben haben, sagt der Polizeiinspektor eben Nein zum Projekt. Was entgegnen Sie ihm?
Dass die Aufführung sich mit dem Tod, nicht mit den Toten auseinander setzen will. Dass sie ausserhalb der Friedhoföffnungszeiten stattfinden soll, und zwar im öffentlichen Teil, beim Rondell mit der Blutbuche – in respektvoller Distanz zu den Gräberfeldern. Eine Inszenierung zwischen den Gräbern würden auch wir klar ablehnen, weil diese in der Tat Gefühle von Hinterbliebenen verletzte. Damit ist klar: Ein solches Theaterprojekt kann nur in einem weiträumigen Friedhof realisiert werden. Auf einem kleinen dürfte man das Stück nicht aufführen; man wäre viel zu nahe bei den Begräbnisstätten.
Warum urteilt die Polizei in dieser Angelegenheit strenger als die Kirche?
Die Friedhofsverantwortlichen befinden sich in einer andern Situation als wir: Sie müssen den Friedhof schützen. Deshalb habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass sie keine Risiken eingehen wollen. Doch sie sollten bedenken, dass ein Friedhof nicht nur eine Stätte ist, wo wir unsere Toten begraben, sondern auch ein Ort der Besinnung für alle. Er gehört nicht nur den Leidtragenden. Er ist öffentlich. Alle Leute dürfen an jedes Grab.
Warum weckt das geplante Friedhoftheater derart Emotionen?
Der Tod geht uns eben unbewusst viel näher, als wir gemeinhin wahrhaben wollen. Weil wir uns schwer tun mit ihm, machen wir aus ihm ein Tabu. In der Ablehnung des Theaterprojekts schwingt für mich das Zurückschrecken vor einer Auseinandersetzung mit dem Tod mit. Wenn es den Tod nicht gäbe, könnten wir problemlos in den Tag hineinleben, hat Friedrich Dürrenmatt einmal gesagt. Darum ist vielleicht der Streit um das Stück ganz heilsam, weil so die Grundfrage unserer Sterblichkeit aus dem privaten Umfeld persönlicher Betroffenheit geholt und öffentlich gemacht wird.
Interview: Samuel Geiser
Friedhoftheater
Das Theater Elch plante für diesen Sommer im Stadtberner Bremgartenfriedhof die Inszenierung des «Ackermanns aus Böhmen», eines spätmittelalterlichen Stücks über Tod und Sterben. Doch das städtische Polizeiinspektorat stellte sich quer und verbot die Aufführung, weil diese die Totenruhe störe, wie der «Bund» berichtete. Stadt und Kanton Bern unterstützen das Theaterprojekt mit je 15 000 Franken, auch die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn haben 5000 Franken zugesichert. Das Theater Elch hat das Verbot, das inzwischen von der städtischen Direktion für Öffentliche Sicherheit bestätigt wurde, mit einer Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt angefochten. Regierungsstatthalter Alec von Graffenried will über den Friedhoftheaterstreit «vor Ende Jahr» entscheiden.
Samuel Geiser
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