Mehr Leben im Patchwork-Friedhof
Platz sparende
Gemeinschaftsgräber liegen im Trend, auf vielen Friedhöfen
liegt Land brach: Walter Kretz (62), Bildhauer und Dozent an der
Hochschule der Künste, will es zum Verweilen, Flanieren und
Spielen verwenden. – Gespräch mit einem Verfechter von
vielseitig nutzbaren Patchwork-Friedhöfen
Herr
Kretz, darf man auf dem Friedhof Theater spielen? Das lässt
sich nur von Fall zu Fall entscheiden: Wenn sich das Stück auf
eine ernsthafte Weise mit dem Leben und Sterben auseinander setzt und
die Aufführung in angemessener Distanz zu den frischen Gräbern
stattfindet, würde ich sagen Ja. Beides ist bei der Inszenierung
des «Ackermann aus Böhmen» – worauf Sie ja
sicher ansprechen – auf dem Berner Bremgartenfriedhof der Fall. Auf
einem dörflichen Kirchhof liessen die engen Raumverhältnisse
ein Theater kaum zu.
Dann haben Sie wohl auch nichts
dagegen, dass auf dem Totenacker gepicknickt, gejoggt, Hunde
ausgeführt, Schach gespielt oder ein Film gezeigt wird. Wenn
dabei die Würde der Trauernden nicht verletzt wird, ist in der
Tat einiges erlaubt: Joggen und Picknicken verbietet beispielsweise
das Stadtberner Friedhofsreglement nicht. Hunde hingegen haben
Friedhofsverbot, was man überdenken sollte: Warum sollen alte
Leute nicht ihren Vierbeiner zum Grab mitnehmen dürfen? Für
ein Schach- oder Mühlespiel, aber auch für eine ruhige
Filmvorführung wächst die Akzeptanz: Das zeigen die
Ergebnisse einer Umfrage, die wir von der Hochschule der Künste
Bern zusammen mit der Direktion für Hochbau, Stadtgrün und
Energie unter Besucherinnen und Besuchern der Berner Friedhöfe
durchgeführt haben.
Sie schlagen insgesamt vor,
Friedhöfe «kundenorientierter» und «erlebnisreicher»
zu gestalten: Soll die überbordende Eventkultur wirklich jetzt
auch noch hier Einzug halten? Sicher nicht. Ich stelle einfach
fest, dass eine wachsende Zahl von Personen – gemäss unserer
Umfrage ist es jede fünfte – nicht ein Grab aufsucht, sondern
den Friedhof als Raum der Ruhe, Besinnung und Erholung nutzt. Dieser
Mentalitätsänderung muss man Rechnung tragen, finde ich,
ein mögliches Szenario ist ein Patchwork-Friedhof.
Was
heisst das konkret? Den riesigen Parkfriedhöfen, auf
denen die Gräber über die ganze Fläche verstreut sind,
täte eine Entflechtung gut, die verschiedene Nutzungen zulässt
und ordnet: Ein Patchwork-Friedhof hat überschaubare und
eingegrenzte Gräberfelder, daneben Flanierzonen mit Parkbänken,
einen Spiel- und Kulturbereich und vielleicht gar ein Feld mit
weidenden Schafen. Die Stadtfriedhöfe mit ihrer vorzüglichen
Landschafts- und Gartenarchitektur haben eine Grösse, die eine
solche multifunktionale Nutzung zulässt. Kommt dazu, dass die
Entwicklung zum Gemeinschaftsgrab – heute wird schon jede/r zweite
Verstorbene so bestattet – auf den Friedhöfen neue Freiflächen
schafft. Und aufgepasst: Entwickeln wir für dieses Brachland
kein überzeugendes Nutzungskonzept, kommt eines Tages jemand auf
die Idee, die wunderschönen Parkfriedhöfe zu verkleinern
und hier ein Stück für einen Tennis-, dort eines für
einen Parkplatz abzuzwacken.
Haben Sie denn keine Angst,
mit Ihren Visionen der Kommerzialisierung der Friedhöfe Vorschub
zu leisten? Nein, denn es geht ja nur um eine schrittweise,
vorsichtige, keineswegs um eine forcierte Öffnung der Friedhöfe:
Ihr spezielles Ambiente als Inseln der Ruhe sollen sie unbedingt
behalten. Experimente wie die Aufführung des «Ackermann
aus Böhmen» erlauben abzuschätzen, ob eine bestimmte
Nutzungserweiterung mehrheitsfähig ist. Die Friedhofsbehörden
entscheiden von Fall zu Fall und bieten Gewähr dafür, dass
nicht plötzlich ein Rösslispiel auf dem Friedhof steht oder
eine missionierende Freikirche ihren Informationstisch
aufbaut.
Trotzdem: Ihre Vorstellungen laufen dem seit
Generationen überlieferten Bild des Friedhofs als
Totengedenkstätte für die Hinterbliebenen zuwider. Das
mag sein, aber wir vergessen, dass der Friedhof nicht immer war, was
er heute ist. Im Spätmittelalter wurden auf Friedhöfen
Verträge unterzeichnet und Ehen geschlossen. Und als der
Bümplizer Friedhof 1885 im Grünen als gemeinschaftlicher
Totenacker errichtet wurde, nutzten ihn AnwohnerInnen noch während
Jahren als Wäscheplatz oder Holzdeponie. Friedhöfe mit
den uns vertrauten individuellen Denkmälern für alle
Verstorbenen, nicht nur die Mehrbesseren, kamen erst mit dem
Bürgertum auf. Jetzt geht der Trend mit dem Gemeinschaftsgrab
wieder zurück zum Totenacker…
…und vorwärts
zum Friedwald oder der Friedalp: Viele wollen sich gar nicht mehr auf
öffentlichen Friedhöfen bestatten lassen – sie lassen
ihre Asche irgendwo verstreuen. Stimmt, und ich habe
Verständnis dafür: Viele meiden die Friedhöfe, weil
sie diese als tötelig erleben. Doch da gibt es Abhilfe: Der
Friedwaldgedanke lässt sich durchaus in öffentlichen
Friedhöfen verwirklichen: Auf grösseren zumindest wäre
sicher Platz für eine kleinere Waldfläche, wo die Asche
Verstorbener ausgestreut werden kann. Mir jedenfalls ist ein
öffentlicher Friedwald lieber als ein von einer Privatfirma
betriebener auf einem Waldstück im Naherholungsgebiet.
Welches
ist der schönste Friedhof? Ich habe ein paar
Lieblingsfriedhöfe. Der Judenfriedhof in Prag etwa: ein
Waldfriedhof ohne gärtnerischen Schmuck mitten in der Stadt, wo
die neuen Grabsteine auf die alten umgekippten gesetzt werden. Oder
Waldfriedhöfe in Skandinavien, wo die Einzelgräber sich dem
naturnahen Gesamtbild unterordnen. Noch nicht gesehen, aber viel
gehört habe ich über den grossen Stadtfriedhof in Hamburg,
den Buslinien und Wanderrouten durchqueren: ein Friedhof mit
vergessenen Steinen, die langsam überwachsen werden von der
üppigen Natur.
Gespräch: Samuel Geiser, Martin
Lehmann
Walter Kretz (62) ist gelernter
Steinbildhauer, Künstler, Dozent an der Hochschule der Künste
Bern (HKB) und Mitglied der stadtbernischen Grabmalkommission. Als
Sachverständiger für Grabmäler prüft er sämtliche
Gesuche für die Ausführung von Grabsteinen in der Stadt
Bern. Er ist Leiter des Forschungsprojekts «Sepulkraldesign»
über zeitgemässe Bestattungs- und Friedhofskultur.
Samuel Geiser, Martin Lehmann
Darf man auf dem Friedhof Theater spielen?
Im August wird auf dem Berner Bremgartenfriedhof das spätmittelalterliche Stück «Tod. Der Ackermann aus Böhmen» aufgeführt – nach einem langen juristisch-politischen Hin und Her. Die Frage stellt sich: Was darf man auf dem Friedhof, und was darf man nicht? An- und Einsichten von Stadt- und Landmenschen.
Christian Probst,
Theaterproduzent, Bern «Auf dem Friedhof beschleicht
mich das Gefühl, langsamer gehen und gedämpfter sprechen zu
müssen. Alles Schnelle und Laute passt einfach nicht hierher.
Das heisst aber auch, dass alles Langsame, Leise, Zurückhaltende,
Kontemplative hier seine Berechtigung hat, seien das nun weidende
Schafe, Schach- oder SchauspielerInnen – wenn Letztere denn ein
Stück aufführen, das mit dem Ort zu tun hat. Eine Cafeteria
oder gar einen Spielplatz (für Kinder aus dem Quartier) kann ich
mir durchaus vorstellen, wenn die verschiedenen Nutzbereiche baulich
voneinander abgetrennt werden. Denn ein Friedhof soll ein Ort für
die Toten und die Lebenden sein.»
Sarah,
Zweitklässlerin, Solothurn «Ja, man darf Theater
spielen auf dem Friedhof, das stört die Toten nicht: Die Seele
hat ja keine Augen. Versteckis oder Fangis spielen sollte man aber
besser nicht: Das kann man zu Hause machen – sonst fällt man
beim Rumspringen plötzlich noch auf ein Grab und macht die
Blumen kaputt. Man sollte einfach keinen Blödsinn machen auf dem
Friedhof, das ist ein ruhiger Ort, und man muss auch immer Rücksicht
nehmen auf die Leute, die ein Grab besuchen und vielleicht sehr
traurig sind: Wenn man spielt und lacht, werden sie noch trauriger.
Blumen stehlen darf man natürlich auch nicht. Aber wenn es
niemanden stört, darf man sich hier auch ein bisschen ausruhen
oder ‹sünnele›.»
Hanspeter
Marti, Friedhofgärtner, Eggiwil «Der Friedhof
ist ein ganz besonderer Ort: Einerseits suchen die Leute hier Ruhe
und Einkehr, andererseits sind sie hier besonders mitteilsam. Die
meisten wollen mit uns sprechen, uns von ihrer Trauer erzählen,
abladen halt. Auch für mich als Gärtner gelten hier
andere Regeln. Das heisst aber nicht, dass ich auf dem Friedhof zum
Beispiel auf mein Znüni verzichten oder das Pfeifen unterdrücken
würde. Ich pfeife oft beim Arbeiten, und die meisten Leute
finden das auch ganz wohltuend, glaube ich. Ein Theater auf dem
Friedhof geht für mich absolut in Ordnung. Und Applaus auch. Ein
Friedhof muss ja leben. Es darf kein Ort sein, den man möglichst
meidet. Im Gegenteil: Es soll ein Ort der Begegnung sein. Mit den
Toten, aber auch mit dem Leben. Die Blumen, die wir pflanzen,
symbolisieren das ja auch. Ich gehe sogar so weit, dass ich sage: Wir
müssen die Friedhöfe ‹besser verkaufen›. Schliesslich
kostet diese Anlage die Gemeinde auch eine ganze Menge Geld.»
Ursula
Trojan, Anwohnerin, Herrenschwanden «Zwanzig Jahre lang
habe ich mit meiner Familie praktisch im Vorgarten des Berner
Schosshaldenfriedhofs gewohnt. Er war für mich Spielplatz,
nächtlicher Heimweg, blühender Nachbargarten. Ich fand das
nie aussergewöhnlich – im Gegensatz zu einigen BesucherInnen,
die es immer etwas irritierte, wenn man von unserem Gartensitzplatz
direkt auf die Gräber sah. Ja, ich habe ein recht lockeres
Verhältnis zu Friedhöfen. Ich finde, dass man dort fast
alles tun darf – ausser vielleicht grölen und herumtollen.
Velo fahren? Klar! Lachen? Natürlich! Das gehört zu unserem
Leben und stört die Toten nicht. Sonst müsste man ja auch
die Mähmaschinen der Gärtner verbieten! Was ich nie tun
würde auf einem Friedhof? Etwas von einem Grab entfernen!
Allerdings habe ich auf dem Nachhauseweg oft verblühte
Blumenstöcke aus den Abfallkörben gefischt und sie zu Hause
wieder aufgepäppelt. Ich finde, das darf man. Sonst wären
die Pflanzen ja weggeschmissen worden. So konnte ich sie wieder zum
Leben erwecken.»
Conradin Conzetti, Pfarrer und
Stadtrat, Bern «Ich halte mich aus beruflichen Gründen
relativ oft auf Friedhöfen auf und merke, dass ich dabei jedes
Mal einen Schritt aus dem Alltag tue. Ich werde aufmerksamer auf
Stimmungen und Bilder. Ein Friedhof ist in erster Linie ein
öffentlicher Kulturraum. Es geht nicht alles auf dem Friedhof.
Schon bei ganz banalen Handlungen reagiere ich irritiert. Wenn jemand
raucht, dann stört mich das. Pfeifen, rennen, hüpfen finde
ich daneben. Spiel und Sport – absolut unmöglich. Und weidende
Häsli und Schäfli fände ich kitschig. Trotzdem bin ich
der Ansicht, dass auf einem Friedhof Veranstaltungen möglich
sein sollen: Konzerte, Lesungen, Theater… vorausgesetzt, sie haben
einen Bezug zum Thema Tod, Sterben, Vergänglichkeit. Ob Applaus
störend wirkt? Ich bin da nicht so sicher. Einerseits ist ja
Applaus der Lohn für die Künstler, andererseits ist die
Ruhe eben auch etwas sehr Wichtiges. Und ich meine damit jetzt nicht
etwa die Totenruhe, sondern die Ruhe für diejenigen, die dort
trauern.»
Dora Wandfluh, Lehrerin und Bauersfrau,
Frutigen «Auf einem städtischen Friedhof mag das ja
angehen, dass ein besinnliches Theaterstück aufgeführt wird
– bei uns im Oberland kann ich mir das schlecht vorstellen: Zum
einen haben wir andere, ebenso stimmige und nicht minder historische
Orte, zum anderen wäre sicher auch die Bevölkerung
mehrheitlich dagegen. Der Friedhof – bei uns liegt er gleich neben
der Kirche – ist ein ruhiger, würdiger Ort, und das soll er
auch bleiben. Natürlich herrscht auch bei uns ‹Betrieb›: Man
trifft sich auf dem Friedhof, wenn man ein Grab besucht oder frisch
bepflanzt, man kommt ins Reden, hier ists selten menschenleer, und
schliesslich gehören ja auch die Toten zu den Lebenden – und
umgekehrt. Am Ostermorgen findet sogar ein Teil des Gottesdiensts auf
dem Friedhof statt: Die Gemeinde steht ums Osterfeuer und feiert die
Auferstehung Jesu. Aber die Vorstellung, dass hier Musik gehört,
gepicknickt oder Versteckis gespielt wird, widerstrebt mir zutiefst:
Traritrara gehört nicht hierher.» (Aufzeichnung:
rj/mlk)
Alles geregelt Aus der Stadtberner
Friedhofverordnung: • «Die Friedhöfe der Stadt Bern
sind für Besucherinnen und Besucher ganztägig geöffnet.
Die Öffnungszeiten können zur Verhinderung von Vandalismus
und weiteren störenden Vorkommnissen (…) eingeschränkt
werden» (Art. 1). • «Für die Friedhöfe
gilt ein allgemeines Fahrverbot. Ausgenommen davon sind der
Werkverkehr und die Benützung von Fahrzeugen, für die eine
spezielle Fahrbewilligung ausgestellt worden ist» (Art. 2). •
«Hunde, mit Ausnahme von Blindenführhunden, dürfen
auf die Friedhöfe nicht mitgenommen werden» (Art. 3). •
«Jedes Grab ist sofort nach der Bestattung mit einer Nummer zu
versehen. Die Angehörigen (…) erhalten eine
Bestattungsbescheinigung mit dem Namen der bestatteten Person, dem
Datum der Bestattung und der Grabnummer» (Art. 4). • «Es
gelten folgende Grabmasse (Länge x Breite x Tiefe):
Sargreihengräber: 1,90 x 0,90 x 1,80 m; Reihengräber für
Kinder bis 14 Jahre: nach Bedarf x 0,60 x 1,50 m; Urnenreihen- und
Urnenhaingräber: 0,60 x 0,70 x 0,70 m; Familiengräber
einfach: 2,40 x 1,50 x 1,80 m; Familiengräber doppelt: 2,40 x
3,00 x 1,80m» (Art. 5). • «Die Grabfelder sind
ordentlich und möglichst einheitlich zu bepflanzen und
auszuschmücken. (…) Das Anbringen beweglicher Gegenstände
auf den Gräbern ist erlaubt, sofern sie die Pflegearbeiten oder
das Gesamtbild nicht stören. Gräber, die nicht von
Hinterbliebenen bepflanzt werden oder für die kein
Bepflanzungsauftrag besteht, werden anlässlich des Erstaufbaus
einfach und dauerhaft begrünt. Dies gilt auch für Gräber,
für die der Beitrag an den Grabunterhalt nach dreimaliger
Mahnung nicht bezahlt wird.» (Art. 7).
Friedhofstheater:
«Der Ackermann aus Böhmen» Als seine innig
geliebte Magdalena stirbt, geht der «Ackermann aus Böhmen»
mit dem «Herre Tod» hart ins Gericht: «Ir habt
meiner wunnen lichte sumerblumen mir aus meins herzen anger jemerlich
ausgereutet.» Der Tod kontert und lässt sich auf eine
Debatte über die Nichtigkeit des Lebens ein. – Das Streit- und
Trostgespräch von Johannes von Tepl, geschrieben um 1400, hätte
bereits letztes Jahr aufgeführt werden sollen, und zwar auf dem
Berner Bremgartenfriedhof: Die für die Friedhöfe zuständige
Stadtgärtnerei hatte grünes Licht gegeben, Schauspieler und
Musiker waren engagiert, Stadt, Kanton und reformierte Kirchen hatten
finanzielle Unterstützung zugesagt – dann aber wurde das
entsprechende Gesuch vom Polizeiinspektorat mit Verweis auf die
Verletzung der Totenruhe abgelehnt. Das Theater Elch musste die
Aufführung verschieben, focht aber den Entscheid beim
Regierungsstatthalter an – und bekam Recht. Einzige Auflagen: Es
darf nicht geklatscht und kein Eintrittspreis erhoben
werden. Inzwischen steht den zwölf Aufführungen nichts
mehr im Weg.
Aufführungsdaten: 12. August (Premiere).
13., 16., 17., 18., 19., 20., 23., 24., 25., 26. und 27. August.
Besammlung jeweils 20.30 Uhr bei der Endstation der Buslinie 11
(Güterbahnhof). Reservationen/Wettertelefon: Tel. 031 312
05 25; info@theaterelch.ch
«saemann»-Diskussion: Im
Anschluss an die Aufführung vom Mittwoch, 18. August, findet
unter der Leitung von Rita Jost, Redaktorin DRS-Regionaljournal
und «saemann»-Mitarbeiterin, eine Diskussion mit dem
Produzenten, dem Regisseur und den Schauspielern statt.
Rita
Jost, Martin Lehmann
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