theaterelch

Christian Probst

Bern, Schweiz
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Saemann - 08.2004 · Saemann - 01.2004 · Saemann - 10.2003

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Saemann - August 2004

Mehr Leben im Patchwork-Friedhof

Platz sparende Gemeinschaftsgräber liegen im Trend, auf vielen Friedhöfen liegt Land brach: Walter Kretz (62), Bildhauer und Dozent an der Hochschule der Künste, will es zum Verweilen, Flanieren und Spielen verwenden. – Gespräch mit einem Verfechter von vielseitig nutzbaren Patchwork-Friedhöfen



Herr Kretz, darf man auf dem Friedhof Theater spielen?
Das lässt sich nur von Fall zu Fall entscheiden: Wenn sich das Stück auf eine ernsthafte Weise mit dem Leben und Sterben auseinander setzt und die Aufführung in angemessener Distanz zu den frischen Gräbern stattfindet, würde ich sagen Ja. Beides ist bei der Inszenierung des «Ackermann aus Böhmen» – worauf Sie ja sicher ansprechen – auf dem Berner Bremgartenfriedhof der Fall. Auf einem dörflichen Kirchhof liessen die engen Raumverhältnisse ein Theater kaum zu.

Dann haben Sie wohl auch nichts dagegen, dass auf dem Totenacker gepicknickt, gejoggt, Hunde ausgeführt, Schach gespielt oder ein Film gezeigt wird.
Wenn dabei die Würde der Trauernden nicht verletzt wird, ist in der Tat einiges erlaubt: Joggen und Picknicken verbietet beispielsweise das Stadtberner Friedhofsreglement nicht. Hunde hingegen haben Friedhofsverbot, was man überdenken sollte: Warum sollen alte Leute nicht ihren Vierbeiner zum Grab mitnehmen dürfen? Für ein Schach- oder Mühlespiel, aber auch für eine ruhige Filmvorführung wächst die Akzeptanz: Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage, die wir von der Hochschule der Künste Bern zusammen mit der Direktion für Hochbau, Stadtgrün und Energie unter Besucherinnen und Besuchern der Berner Friedhöfe durchgeführt haben.

Sie schlagen insgesamt vor, Friedhöfe «kundenorientierter» und «erlebnisreicher» zu gestalten: Soll die überbordende Eventkultur wirklich jetzt auch noch hier Einzug halten?
Sicher nicht. Ich stelle einfach fest, dass eine wachsende Zahl von Personen – gemäss unserer Umfrage ist es jede fünfte – nicht ein Grab aufsucht, sondern den Friedhof als Raum der Ruhe, Besinnung und Erholung nutzt. Dieser Mentalitätsänderung muss man Rechnung tragen, finde ich, ein mögliches Szenario ist ein Patchwork-Friedhof.

Was heisst das konkret?
Den riesigen Parkfriedhöfen, auf denen die Gräber über die ganze Fläche verstreut sind, täte eine Entflechtung gut, die verschiedene Nutzungen zulässt und ordnet: Ein Patchwork-Friedhof hat überschaubare und eingegrenzte Gräberfelder, daneben Flanierzonen mit Parkbänken, einen Spiel- und Kulturbereich und vielleicht gar ein Feld mit weidenden Schafen. Die Stadtfriedhöfe mit ihrer vorzüglichen Landschafts- und Gartenarchitektur haben eine Grösse, die eine solche multifunktionale Nutzung zulässt. Kommt dazu, dass die Entwicklung zum Gemeinschaftsgrab – heute wird schon jede/r zweite Verstorbene so bestattet – auf den Friedhöfen neue Freiflächen schafft.
Und aufgepasst: Entwickeln wir für dieses Brachland kein überzeugendes Nutzungskonzept, kommt eines Tages jemand auf die Idee, die wunderschönen Parkfriedhöfe zu verkleinern und hier ein Stück für einen Tennis-, dort eines für einen Parkplatz abzuzwacken.

Haben Sie denn keine Angst, mit Ihren Visionen der Kommerzialisierung der Friedhöfe Vorschub zu leisten?
Nein, denn es geht ja nur um eine schrittweise, vorsichtige, keineswegs um eine forcierte Öffnung der Friedhöfe: Ihr spezielles Ambiente als Inseln der Ruhe sollen sie unbedingt behalten. Experimente wie die Aufführung des «Ackermann aus Böhmen» erlauben abzuschätzen, ob eine bestimmte Nutzungserweiterung mehrheitsfähig ist. Die Friedhofsbehörden entscheiden von Fall zu Fall und bieten Gewähr dafür, dass nicht plötzlich ein Rösslispiel auf dem Friedhof steht oder eine missionierende Freikirche ihren Informationstisch aufbaut.

Trotzdem: Ihre Vorstellungen laufen dem seit Generationen überlieferten Bild des Friedhofs als Totengedenkstätte für die Hinterbliebenen zuwider.
Das mag sein, aber wir vergessen, dass der Friedhof nicht immer war, was er heute ist. Im Spätmittelalter wurden auf Friedhöfen Verträge unterzeichnet und Ehen geschlossen. Und als der Bümplizer Friedhof 1885 im Grünen als gemeinschaftlicher Totenacker errichtet wurde, nutzten ihn AnwohnerInnen noch während Jahren als Wäscheplatz oder Holzdeponie.
Friedhöfe mit den uns vertrauten individuellen Denkmälern für alle Verstorbenen, nicht nur die Mehrbesseren, kamen erst mit dem Bürgertum auf. Jetzt geht der Trend mit dem Gemeinschaftsgrab wieder zurück zum Totenacker…

…und vorwärts zum Friedwald oder der Friedalp: Viele wollen sich gar nicht mehr auf öffentlichen Friedhöfen bestatten lassen – sie lassen ihre Asche irgendwo verstreuen.
Stimmt, und ich habe Verständnis dafür: Viele meiden die Friedhöfe, weil sie diese als tötelig erleben. Doch da gibt es Abhilfe: Der Friedwaldgedanke lässt sich durchaus in öffentlichen Friedhöfen verwirklichen: Auf grösseren zumindest wäre sicher Platz für eine kleinere Waldfläche, wo die Asche Verstorbener ausgestreut werden kann. Mir jedenfalls ist ein öffentlicher Friedwald lieber als ein von einer Privatfirma betriebener auf einem Waldstück im Naherholungsgebiet.

Welches ist der schönste Friedhof?
Ich habe ein paar Lieblingsfriedhöfe. Der Judenfriedhof in Prag etwa: ein Waldfriedhof ohne gärtnerischen Schmuck mitten in der Stadt, wo die neuen Grabsteine auf die alten umgekippten gesetzt werden. Oder Waldfriedhöfe in Skandinavien, wo die Einzelgräber sich dem naturnahen Gesamtbild unterordnen. Noch nicht gesehen, aber viel gehört habe ich über den grossen Stadtfriedhof in Hamburg, den Buslinien und Wanderrouten durchqueren: ein Friedhof mit vergessenen Steinen, die langsam überwachsen werden von der üppigen Natur.

Gespräch: Samuel Geiser, Martin Lehmann


Walter Kretz (62) ist gelernter Steinbildhauer, Künstler, Dozent an der Hochschule der Künste Bern (HKB) und Mitglied der stadtbernischen Grabmalkommission. Als Sachverständiger für Grabmäler prüft er sämtliche Gesuche für die Ausführung von Grabsteinen in der Stadt Bern. Er ist Leiter des Forschungsprojekts «Sepulkraldesign» über zeitgemässe Bestattungs- und Friedhofskultur.

Samuel Geiser, Martin Lehmann

Darf man auf dem Friedhof Theater spielen?

Im August wird auf dem Berner Bremgartenfriedhof das spätmittelalterliche Stück «Tod. Der Ackermann aus Böhmen» aufgeführt – nach einem langen juristisch-politischen Hin und Her. Die Frage stellt sich: Was darf man auf dem Friedhof, und was darf man nicht? An- und Einsichten von Stadt- und Landmenschen.



Christian Probst, Theaterproduzent, Bern
«Auf dem Friedhof beschleicht mich das Gefühl, langsamer gehen und gedämpfter sprechen zu müssen. Alles Schnelle und Laute passt einfach nicht hierher. Das heisst aber auch, dass alles Langsame, Leise, Zurückhaltende, Kontemplative hier seine Berechtigung hat, seien das nun weidende Schafe, Schach- oder SchauspielerInnen – wenn Letztere denn ein Stück aufführen, das mit dem Ort zu tun hat. Eine Cafeteria oder gar einen Spielplatz (für Kinder aus dem Quartier) kann ich mir durchaus vorstellen, wenn die verschiedenen Nutzbereiche baulich voneinander abgetrennt werden. Denn ein Friedhof soll ein Ort für die Toten und die Lebenden sein.»

Sarah, Zweitklässlerin, Solothurn
«Ja, man darf Theater spielen auf dem Friedhof, das stört die Toten nicht: Die Seele hat ja keine Augen. Versteckis oder Fangis spielen sollte man aber besser nicht: Das kann man zu Hause machen – sonst fällt man beim Rumspringen plötzlich noch auf ein Grab und macht die Blumen kaputt. Man sollte einfach keinen Blödsinn machen auf dem Friedhof, das ist ein ruhiger Ort, und man muss auch immer Rücksicht nehmen auf die Leute, die ein Grab besuchen und vielleicht sehr traurig sind: Wenn man spielt und lacht, werden sie noch trauriger. Blumen stehlen darf man natürlich auch nicht. Aber wenn es niemanden stört, darf man sich hier auch ein bisschen ausruhen oder ‹sünnele›.»

Hanspeter Marti,
Friedhofgärtner, Eggiwil

«Der Friedhof ist ein ganz besonderer Ort: Einerseits suchen die Leute hier Ruhe und Einkehr, andererseits sind sie hier besonders mitteilsam. Die meisten wollen mit uns sprechen, uns von ihrer Trauer erzählen, abladen halt.
Auch für mich als Gärtner gelten hier andere Regeln. Das heisst aber nicht, dass ich auf dem Friedhof zum Beispiel auf mein Znüni verzichten oder das Pfeifen unterdrücken würde. Ich pfeife oft beim Arbeiten, und die meisten Leute finden das auch ganz wohltuend, glaube ich.
Ein Theater auf dem Friedhof geht für mich absolut in Ordnung. Und Applaus auch. Ein Friedhof muss ja leben. Es darf kein Ort sein, den man möglichst meidet. Im Gegenteil: Es soll ein Ort der Begegnung sein. Mit den Toten, aber auch mit dem Leben. Die Blumen, die wir pflanzen, symbolisieren das ja auch. Ich gehe sogar so weit, dass ich sage: Wir müssen die Friedhöfe ‹besser verkaufen›. Schliesslich kostet diese Anlage die Gemeinde auch eine ganze Menge Geld.»

Ursula Trojan, Anwohnerin, Herrenschwanden
«Zwanzig Jahre lang habe ich mit meiner Familie praktisch im Vorgarten des Berner Schosshaldenfriedhofs gewohnt. Er war für mich Spielplatz, nächtlicher Heimweg, blühender Nachbargarten. Ich fand das nie aussergewöhnlich – im Gegensatz zu einigen BesucherInnen, die es immer etwas irritierte, wenn man von unserem Gartensitzplatz direkt auf die Gräber sah.
Ja, ich habe ein recht lockeres Verhältnis zu Friedhöfen. Ich finde, dass man dort fast alles tun darf – ausser vielleicht grölen und herumtollen. Velo fahren? Klar! Lachen? Natürlich! Das gehört zu unserem Leben und stört die Toten nicht. Sonst müsste man ja auch die Mähmaschinen der Gärtner verbieten! Was ich nie tun würde auf einem Friedhof? Etwas von einem Grab entfernen! Allerdings habe ich auf dem Nachhauseweg oft verblühte Blumenstöcke aus den Abfallkörben gefischt und sie zu Hause wieder aufgepäppelt. Ich finde, das darf man. Sonst wären die Pflanzen ja weggeschmissen worden. So konnte ich sie wieder zum Leben erwecken.»

Conradin Conzetti, Pfarrer und Stadtrat, Bern
«Ich halte mich aus beruflichen Gründen relativ oft auf Friedhöfen auf und merke, dass ich dabei jedes Mal einen Schritt aus dem Alltag tue. Ich werde aufmerksamer auf Stimmungen und Bilder.
Ein Friedhof ist in erster Linie ein öffentlicher Kulturraum. Es geht nicht alles auf dem Friedhof. Schon bei ganz banalen Handlungen reagiere ich irritiert. Wenn jemand raucht, dann stört mich das. Pfeifen, rennen, hüpfen finde ich daneben. Spiel und Sport – absolut unmöglich. Und weidende Häsli und Schäfli fände ich kitschig. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass auf einem Friedhof Veranstaltungen möglich sein sollen: Konzerte, Lesungen, Theater… vorausgesetzt, sie haben einen Bezug zum Thema Tod, Sterben, Vergänglichkeit. Ob Applaus störend wirkt? Ich bin da nicht so sicher. Einerseits ist ja Applaus der Lohn für die Künstler, andererseits ist die Ruhe eben auch etwas sehr Wichtiges. Und ich meine damit jetzt nicht etwa die Totenruhe, sondern die Ruhe für diejenigen, die dort trauern.»

Dora Wandfluh, Lehrerin und Bauersfrau, Frutigen
«Auf einem städtischen Friedhof mag das ja angehen, dass ein besinnliches Theaterstück aufgeführt wird – bei uns im Oberland kann ich mir das schlecht vorstellen: Zum einen haben wir andere, ebenso stimmige und nicht minder historische Orte, zum anderen wäre sicher auch die Bevölkerung mehrheitlich dagegen. Der Friedhof – bei uns liegt er gleich neben der Kirche – ist ein ruhiger, würdiger Ort, und das soll er auch bleiben. Natürlich herrscht auch bei uns ‹Betrieb›: Man trifft sich auf dem Friedhof, wenn man ein Grab besucht oder frisch bepflanzt, man kommt ins Reden, hier ists selten menschenleer, und schliesslich gehören ja auch die Toten zu den Lebenden – und umgekehrt. Am Ostermorgen findet sogar ein Teil des Gottesdiensts auf dem Friedhof statt: Die Gemeinde steht ums Osterfeuer und feiert die Auferstehung Jesu. Aber die Vorstellung, dass hier Musik gehört, gepicknickt oder Versteckis gespielt wird, widerstrebt mir zutiefst: Traritrara gehört nicht hierher.»
(Aufzeichnung: rj/mlk)



Alles geregelt
Aus der Stadtberner Friedhofverordnung:
• «Die Friedhöfe der Stadt Bern sind für Besucherinnen und Besucher ganztägig geöffnet. Die Öffnungszeiten können zur Verhinderung von Vandalismus und weiteren störenden Vorkommnissen (…) eingeschränkt werden» (Art. 1).
• «Für die Friedhöfe gilt ein allgemeines Fahrverbot. Ausgenommen davon sind der Werkverkehr und die Benützung von Fahrzeugen, für die eine spezielle Fahrbewilligung ausgestellt worden ist» (Art. 2).
• «Hunde, mit Ausnahme von Blindenführhunden, dürfen auf die Friedhöfe nicht mitgenommen werden» (Art. 3).
• «Jedes Grab ist sofort nach der Bestattung mit einer Nummer zu versehen. Die Angehörigen (…) erhalten eine Bestattungsbescheinigung mit dem Namen der bestatteten Person, dem Datum der Bestattung und der Grabnummer» (Art. 4).
• «Es gelten folgende Grabmasse (Länge x Breite x Tiefe): Sargreihengräber: 1,90 x 0,90 x 1,80 m; Reihengräber für Kinder bis 14 Jahre: nach Bedarf x 0,60 x 1,50 m; Urnenreihen- und Urnenhaingräber: 0,60 x 0,70 x 0,70 m; Familiengräber einfach: 2,40 x 1,50 x 1,80 m; Familiengräber doppelt: 2,40 x 3,00 x 1,80m» (Art. 5).
• «Die Grabfelder sind ordentlich und möglichst einheitlich zu bepflanzen und auszuschmücken. (…) Das Anbringen beweglicher Gegenstände auf den Gräbern ist erlaubt, sofern sie die Pflegearbeiten oder das Gesamtbild nicht stören. Gräber, die nicht von Hinterbliebenen bepflanzt werden oder für die kein Bepflanzungsauftrag besteht, werden anlässlich des Erstaufbaus einfach und dauerhaft begrünt. Dies gilt auch für Gräber, für die der Beitrag an den Grabunterhalt nach dreimaliger Mahnung nicht bezahlt wird.» (Art. 7).



Friedhofstheater: «Der Ackermann aus Böhmen»
Als seine innig geliebte Magdalena stirbt, geht der «Ackermann aus Böhmen» mit dem «Herre Tod» hart ins Gericht: «Ir habt meiner wunnen lichte sumerblumen mir aus meins herzen anger jemerlich ausgereutet.» Der Tod kontert und lässt sich auf eine Debatte über die Nichtigkeit des Lebens ein. – Das Streit- und Trostgespräch von Johannes von Tepl, geschrieben um 1400, hätte bereits letztes Jahr aufgeführt werden sollen, und zwar auf dem Berner Bremgartenfriedhof: Die für die Friedhöfe zuständige Stadtgärtnerei hatte grünes Licht gegeben, Schauspieler und Musiker waren engagiert, Stadt, Kanton und reformierte Kirchen hatten finanzielle Unterstützung zugesagt – dann aber wurde das entsprechende Gesuch vom Polizeiinspektorat mit Verweis auf die Verletzung der Totenruhe abgelehnt. Das Theater Elch musste die Aufführung verschieben, focht aber den Entscheid beim Regierungsstatthalter an – und bekam Recht. Einzige Auflagen: Es darf nicht geklatscht und kein Eintrittspreis erhoben werden.
Inzwischen steht den zwölf Aufführungen nichts mehr im Weg.

Aufführungsdaten:
12. August (Premiere). 13., 16., 17., 18., 19., 20., 23., 24., 25., 26. und 27. August. Besammlung jeweils 20.30 Uhr bei der Endstation der Buslinie 11 (Güterbahnhof).
Reservationen/Wettertelefon:
Tel. 031 312 05 25; info@theaterelch.ch

«saemann»-Diskussion:
Im Anschluss an die Aufführung vom Mittwoch, 18. August, findet unter
der Leitung von Rita Jost, Redaktorin DRS-Regionaljournal und «saemann»-Mitarbeiterin, eine Diskussion mit dem Produzenten, dem Regisseur und den Schauspielern statt.

Rita Jost, Martin Lehmann


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