theaterelch

Christian Probst

Bern, Schweiz
Kontakt: info@theaterelch.ch
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Der «Bund» - 2. September 2003

Wie viel Kunstfreiheit erträgt der Tod?

Auf dem Bremgartenfriedhof darf kein Theaterstück über den Tod gespielt werden; dies störe die Totenruhe, argumentiert die Behörde.
Stört Theater auf dem Friedhof die Totenruhe? Stört es die Totenruhe selbst dann, wenn das Stück ein Zwiegespräch über den Sinn von Tod und Leben ist? Das Polizeiinspektorat der Stadt Bern sagt Ja. Der Statthalter, der den Fall jetzt beurteilen muss, denkt noch nach.

Marc Lettau

Magdalena hiess die innig Geliebte. Doch der Tod entriss sie ihm: „Ir habt meiner wunnen lichte sumerblumen mir aus meins herzen anger jemerlich ausgereutet.“ Er geht deshalb mit dem Tod hart ins Gericht, klagt ihn an, schimpft, zetert, bis der Tod in diesem lauten Prozess kontert und mit stoischer Weltverachtung auf die Nichtigkeit des Lebens verweist: Alle irdische Liebe werde zu Leid, das Ende jeder Freude sei die Trauer, nach der Lust komme die Unlust, aus Wille werde Unwille.

Bremgartenfriedhof als Spielort

Dieses spätmittelalterliche Werk aus dem Jahre 1400 über den gepeinigten, zornigen „Ackermann aus Böhmen“ der sich unerschrocken mit dem Tod anlegt, wollte das Theater Elch dem kulturinteressierten Bern diesen Sommer näher bringen und zwar vor ganz ungewöhnlicher Kulisse: dem Bremgartenfriedhof. Doch aus dem Theaterprojekt wird vorerst nichts. Gestolpert ist die Produktion nicht übers Finanzielle, Stadt und Kanton haben dem Theater Elch je 15'000 Franken zugesichert. Auch die Reformierte Kirche Bern – Jura ist dem Theaterprojekt sehr zugetan und sicherte finanzielle Unterstützung zu. Dennoch schrieb Schauspieler und Produzent Christian Probst im Frühsommer den Finanzierungsträgern, das Stück könne dieses Jahr nun doch nicht umgesetzt werden. Das entscheidende Nein kam letztlich vom Polizeiinspektorat der Stadt Bern.

Gutes Werk, aber kein Spielraum

Tatsächlich hatte das Polizeiinspektorat früher im Jahr entschieden, die Aufführung des Werkes könne nicht bewilligt werden, weil Theaterspielen auf dem Friedhof schlicht die Totenruhe störe. „So ist es“. Sagt Polizeiinspektor Jean-Claude Hess. Mit dem Stück selbst habe er sich zwar nur „oberflächlich“ befassen können. Er gehe davon aus, dass es sich um ein „ernsthaftes, seriöses, gutes Werk“ handle. Grösser sei die Entscheidungsfreiheit des Polizeiinspektorats deswegen aber nicht: Das Gesetz verlange, dass die Totenruhe zu wahren sei. Dieser Grundsatz sei „restriktive“ auszulegen: „Wir müssen uns an jenen orientieren, die ihre Verstorbenen angehörigen hier begraben haben. Von ihnen würden viele ein Theater auf dem Friedhof nicht verstehen.“ Man bewege sich da also in einem Bereich, in dem man nicht experimentieren könne. Hess ist mit seinem Urteil nicht allein. Das Theater Elch hat den Entscheid des Polizeiinspektorats weitergezogen, erhielt aber von der Direktion für Öffentliche Sicherheit den praktisch gleich lautenden Bescheid. Vom Tisch ist die Akte „Projekt Tod auf dem Bremgartenfriedhof“ aber nicht: Aufgrund einer Verwaltungsbeschwerde des Theater Elch muss nun das Regierungsstatthalteramt entscheiden, ob das Stück wenn nicht dieses, so doch nächstes Jahr gespielt werden darf und zwar wie geplant auf dem Friedhof.

Totenruhe als „totale Ruhe…“

Weitergezogen haben die Theaterleute den Fall, weil sie sichtlich Mühe haben, der bisherigen behördlichen Argumentation zu folgen. Auch der juristische Berater der Theaterleute, Matthias Nyffeler, sagt, er verstehe nicht, warum ausgerechnet ein Stück, das sich mit dem Tod befasse, die Toten stören solle. Im scheine, die politische Behörde setze „die Totenruhe mit totaler Ruhe gleich“. Wenn dies aber stimme, dann störe wohl ein Rasenmäher mehr als ein rezitiertes Stück Literatur.

…oder als „gewisse Stille“?

Was also ist Totenruhe? Jean-Claude Hess versteht darunter in der Tat „eine gewisse Stille im akustischen Sinne“. Darüber hinaus gelte es aber auch alles zu vermeiden, was den Friedhof entweihen oder seinen Charakter als Ort der Besinnung schmälern würde. Was aber, wen der Statthalter die Verwaltungsbeschwerde in besonders kulturfreundlichem Sinne behandelt und die Ausdrucksfreiheit der Kultur höher gewichtet als die Vorinstanz? „Es gäbe Riesenreklamationen, parlamentarische Vorstösse“, sagt Hess. Das stehe aber nicht im Vordergrund, betont er: „Ich bin überzeugt, dass es richtig war, die Grenze nicht aufzuweichen.“

Das Bewusstsein schärfen

Ganz anderer Hoffnungen ist Christian Probst. Vom Statthalter erhofft er sich, dass dieser die Aufführung des Stücks auf dem Bremgartenfriedhof „zu einem noch näher zu bestimmenden Zeitpunkt“ zulässt. „Wir wissen zwar, dass wir uns am Rande eines Tabus bewegen“, sagt Christian Probst. Es sei aber zugleich die „edelste und mutigste Aufgabe“ von Kulturschaffenden, mit ihrer Arbeit die „gesellschaftlichen Grenzbereiche“ zu tangieren. Er sei überzeugt, dass das Theaterprojekt sogar das Bewusstsein für den tatsächlich „besonderen Ort“ schärfe.

Friedhof, gestern, 11.15 Uhr

Ortstermin auf dem Bremgartenfriedhof, abseits vom Tauziehen zwischen Politik und Kultur, gestern, 11.15 Uhr: Die elektrische Heckenschere rattert, der Zweitakter des Generators knattert, ein Bagger ebnet kunstvoll eine Parzelle ein, von draussen dringt das Gedröhne des Schwerverkehrs über die Friedhofsmauer, dann die Sirene der Sanität. Sonst ist es ruhig.

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