Theater ohne Applaus
Stadt Bern bewilligt Kulturanlass auf dem Bremgartenfriedhof
- mit bestimmten Auflagen
Das Theater Elch darf das besinnliche Stück «Tod -
Ackermann von Böhmen» nun also doch auf dem
Bremgartenfriedhof aufführen. Allerdings muss es einige
Auflagen erfüllen und etwa darauf verzichten, Eintritt zu
verlangen.
Evelyne Reber-Mayr
Im August wird auf dem Bremgartenfriedhof Theater gespielt.
Vor einer prächtigen Blutbuche als Kulisse gelangt das
spätmittelalterliche Werk «Tod - Ackermann von Böhmen»
von Johannes von Tepl zur Aufführung. Es handelt sich um ein
Streit- und Trostgespräch: Der zornige Ackermann streitet
nach dem Hinschied seiner geliebten Magdalena heftig mit dem Tod,
will von ihm wissen, wo denn die Gerechtigkeit bleibt.
Die Schauspieler und Musiker werden jedoch am Schluss der
Aufführung keinen Applaus erhalten: Das Theater Elch muss
sein Publikum anhalten nicht zu klatschen. Dies ist eine der
Auflagen, die an die Bewilligung geknüpft sind. Ausserdem
darf das Theater Elch kein Eintrittsgeld verlangen und
elektronische Verstärker nur beschränkt einsetzen.
Polizeiinspektor sagte nein...
Das Theater Elch wollte bereits letzten Sommer auf dem
Friedhof spielen. Das Projekt schien damals zuerst auf guten
Wegen: Nebst dem Kanton und der Reformierten Kirche Bern-Jura
hatte auch die städtische Kulturförderungskommission
finanzielle Unterstützung zugesagt. Doch dann hat das
Polizeiinspektorat die Bewilligung nicht erteilt - mit der
Begründung, eine Theateraufführung auf dem Friedhof
verstosse gegen den gesetzlich verankerten Schutz der Totenruhe.
... der Regierungsstatthalter ja
Das Theater Elch musste die für August 2003 geplanten
Aufführungen daraufhin absagen, reichte jedoch beim
Regierungsstatthalter eine Verwaltugsbeschwerde ein. Dieser kam
im Februar dieses Jahres zum Schluss, die Stadtberner Behörde
habe den Begriff Totenruhe zu restriktiv ausgelegt. Totenruhe sei
nicht mit absoluter Stille gleichzusetzen, befand Alec von
Graffenried. Die Friedhöfe seien nicht ausschliesslich Orte
der Abgeschidenheit für Trauernde. Sie seien zugleich Orte
der Besinnung und Erholung für eine breite Öffentlichkeit.
Darum, und weil das Stück geeignet sei, die Zuschauenden zu
einer Reflexion über Leben und Tod, Trauer und Zuversicht
anzuregen, sei die Bewilligung zu Unrecht verweigert worden.
Allerdings sollte nach Meinung des Regierungsstatthalters eine
Bewilligung an die bereits erwähnten Auflagen geknüpft
werden.
Schmales Budget noch gekürzt
Aufgrund dieser Ausgangslage hat sich das Theater Elch
entschlossen, das Stück heuer zur Aufführung zu
bringen. Dies, obwohl das Projekt finanziell mittlerweile auf
wackligen Füssen steht: Weil die Mitwirkenden letztes Jahr
für ihren Arbeitsausfall entschädigt wurden, klafft im
ohnehin schmalen Budget eine Finanzierungslücke von 20 000
Franken. Laut Theatermacher Christian Probst ist aber das Team
(zwei Schauspieler, zwei Musiker, ein Regisseur) sowie er selbst
bereit, zu sehr niedrigen Löhnen zu arbeiten.
Zitterpartie statt Formsache
Das Einholen der Bewilligung erschien Christian Probst vor dem
Hintergrund des Entscheids des Regierungsstatthalters reine
Formsache - und wurde unerwartet zur Zitterpartie. Denn
inzwischen hat sich der Gemeinderat aufgrund einer Interpellation
im Stadtrat grundsätzlich mit der Sache befasst und
beschlossen, dass er künftig generell keine Veranstaltungen
auf Friedhöfen dulden wird. Für Polizeiinspektor Hess
ist jedoch der Beschwerdeentscheid des Regierungsstatthalters
verbindlich - weil er zeitlich vor dem Grundsatzentscheid des
Gemeinderates gefallen ist. Darum werde er, wie er auf Anfrage
sagt, dem Theater Elch die Bewilligung erteilen, sofern dieses
bereit ist, sich an die Auflagen zu halten.
«Wir nehmen die Auflagen zur Kenntnis und werden sie
erfüllen», sagt dazu Theatermacher Probst knapp.
Nächste Woche beginne man mit den Proben. Er hoffe, statt
mit Eintrittsgeldern mit einer Kollekte einen Teil der Kosten
decken zu können.
[i] Aufführungen auf dem Bremgartenfriedhof: 5. August
(Premiere), 6.; 9.; 10.; 11.; 12.; 13.;16.; 17.; 18.; 19.; und
20.8.2004
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